Allgemeine Geschäftsbedingungen

für EDV-Dienstleistungen
für Programmierarbeiten (Softwareerstellung, Websiteerstellung)
für Homepage- und Shop-Pakete
für EDV-Wartungsverträge

Stand: 26.10.2012

Allgemeine Bedingungen

Für alle EDV-Dienstleistungen, sowie für alle Programmierarbeiten (Homepages oder Zusatzanwendungen) mit NetMaster Service Systems (Kasernenweg 3, 59494 Soest) als Auftragnehmer, liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.

Diese Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt. In Zweifelsfällen gilt die Empfangnahme der Dienstleistung als Anerkennung.

Angebote sind freibleibend und Verpflichtungen für den Auftragnehmer entstehen nur, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind.

Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, für einzelne technische Gebiete diese Geschäftsbedingungen durch Sonderbedingungen zu ergänzen und abzuändern.

Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch der Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Vertragsabschluss und Termine

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form (Fax, Brief) oder per Email erfolgen. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich per Brief, Fax oder Email. Erfolgt die Auftragsbestätigung in elektronischer Form (E-Mail), hat der Auftraggeber diese auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel an den Auftragnehmer per Post oder Fax zurückzusenden. Auch Angebote können unterschrieben zurückgeschickt werden, wenn darauf der Hinweis steht, dass der Auftrag angenommen wird. Sind beide Parteien Kaufleute, gilt auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag als bindend.

Mit der Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber, wird der Auftrag für diesen verbindlich und der vereinbarte Preis ist nach Abnahme zu entrichten.

Die Neugestaltung oder die Umgestaltung einer Webseite oder die Entwicklung einer individuellen Software ist eine Programmierung für den Auftraggeber und wird als Dienstleistung berechnet und behandelt, da es sich nicht um Ware im üblichen Sinne handelt, sondern lediglich die zur Erstellung notwendigen Aufwendungen zählen. Änderungen und Erweiterungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt. Es gelten die Stundensätze aus der Standardpreisliste von NetMaster Service Systems.

Für die Installation ist der Auftraggeber allein verantwortlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Terminabsprachen und Fristen erfolgen grundsätzlich in schriftlicher Form und sind ggf. zu bestätigen. Erfolgen diese per Email erkennt der Auftraggeber diese als Beweiskraft an.

Lieferbedingungen

Angegebene Lieferfristen sind annähernd und beginnen erst nach abschließender Klärung aller Ausführungseinzelheiten, wie der vollständigen Beibringung der vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen oder Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Ist keine Lieferfrist (z.B. für eine Webseite) vereinbart, so gilt der Auftrag als laufendes Geschäft und wird so schnell wie möglich, aber ohne zeitliche Befristung umgesetzt.

Teillieferungen oder Teilleistungen durch den Auftragnehmer, sind zulässig.

Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers, verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen den Auftragnehmer zur Nachberechnung in angemessener Höhe.

Der Auftragnehmer liefert, sofern dies nicht anders vereinbart ist, unfrei.

Sollte es sich bei dem Auftraggeber um eine Privatperson handeln und wurde die Bestellung des Produktes über Telefon oder den Online-Shop aufgegeben, so gelten die Bedingungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fernabsatz und den Widerruf, siehe dazu die AGB für Lieferungen .

Kündigung, Stornierung

Wurde ein Vertrag auf Monatsbasis geschlossen, z.B. für die Pflege einer Webseite oder der EDV-Hilfe per Fernwartung, so ist dieser nach 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit binnen einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe der Kundennummer an den Auftragnehmer erfolgen.

Ohne fristgerechte Kündigung werden Verträge automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Für Domains und Webhosting-Pakete gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Domainservices.

Wünscht der Auftraggeber eine vorzeitige Stornierung eines abgeschlossenen Vertrages – sei es für eine Webseite oder eine in Auftrag gegebene Beratung – fallen 30% Stornierungsgebühren an, die sofort fällig werden.

Pflichten des Auftraggebers

Für erforderliche Software und dessen Lizenzen beim Auftraggeber ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Software auf seinen Geräten lauffähig ist und er die dafür erforderlichen Lizenzen besitzt.

Der Auftraggeber ist während der gesamten Erstellungszeit der Software oder der Webseite zur angemessenen Mitwirkung bei der Programmerstellung verpflichtet. Der Auftraggeber ist insbesondere zur Überlassung von Daten, die der Auftragnehmer in die Software oder Webseite einbinden soll, verpflichtet.

Der Auftraggeber garantiert, dass er für Programme, Anwendungen und Bilder das Recht besitzt, diese zu bearbeiten oder zu ändern.

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Streik, Transport- und Versorgungsschwierigkeiten, behördliche Verbote usw., unterbrechen die Fristen und verlängern diese um eine angemessene Anlaufzeit.

Sollte es dem Auftragnehmer aus irgendeinem Grund außerhalb seines Einflussbereichs unmöglich sein, die Lieferung oder Leistung auszuführen, so ist er von jeder Verpflichtung entbunden.

Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, erweitertem und verlängertem Vorbehalt, und zwar bezogen auf den gesamten Saldo und aller Ansprüche des Auftragnehmers aus der Geschäftsverbindung.

Der Auftragnehmer kann ohne Einschränkung, Herausgabe der Ware, Widerruf der Vollmacht, Geltendmachung der Forderung bei Dritten insbesondere verlangen, wenn Wechsel- oder Scheckproteste bekannt werden, Antrag auf Konkurs- oder Vergleichsverfahren gestellt wird, Vereinbarte Zahlungsziele 30 Tage überschritten werden, Nichteinhaltung sonstiger Vertragsbestimmungen.

Sollte eine Übersicherung eintreten, so wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Käufers im angemessenen Rahmen die Freigabe erklären.

Der Auftraggeber darf den Vertragsgegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriff durch Dritte, hat er den Auftragnehmer unter Übersendung aller Unterlagen, unverzüglich Mitteilung zu machen.

Qualität, Reklamation, Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, natürliche Abnutzung, unterlassener Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse usw. zurückgehen, sofern sie nicht durch den Auftragnehmer verschuldet sind.

Durch vom Auftraggeber oder Dritte unsachgemäß ohne Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommene Instandsetzungsarbeiten und sonstige Eingriffe, wird jede Gewährleistung vom Auftragnehmer aufgehoben.

Ist die gelieferte Ware oder Leistung mangelhaft, so besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist er von der Mängelbeseitigung befreit.

Ist eine Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen, so kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Weitere Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz, auch wegen Folgeschäden werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Gewährleistung gilt, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, insgesamt 1 Jahr ab Lieferdatum, ansonsten 2 Jahre.

Abnahme

Nach Fertigstellung der Website oder des Projektes ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese dem Auftraggeber entweder auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder auf anderem Wege zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Dienstleistung den vertraglichen Anforderungen entspricht und darf nicht aus gestalterischen Gründen verweigert werden, da im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit besteht.

Die Abnahme ist nach Übergabe der zugehörigen Unterlagen zu klären und in einem von den Vertragspartnern zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll, innerhalb einer normalen Frist (in der Regel max. 5 Arbeitstage), festzuhalten. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch den Auftragnehmer mit einer Nachfrist von max.14 Tagen, durch den Auftraggeber, nicht erfolgt ist, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben und werden in Rechnung gestellt.

Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Erhalt der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

Bei Nichtabnahme eines zweiten Entwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. für bereits begonnene und geleistete Arbeiten behält der Auftragnehmer den Vergütungsanspruch und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich der Auftragnehmer die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist in angemessener Frist nach Mängelanzeige zu wiederholen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Angebote und Preise von NetMaster Service Systems sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit diese nicht schriftlich und verbindlich erklärt worden sind.

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise.

Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind in Euro und zzgl. Mehrwertsteuer von z. Zt. 19%. An einen Verbraucher im Sinne des Gesetzes werden stets Bruttopreise herausgegeben.

Die Zahlung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung bzw. Dienstleistung sofort fällig. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung nach Rechnungserhalt bzw. Lastschriftverfahren, wenn dieses gesondert vereinbart wurde. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.

Die Aufrechnung mit vom Auftragnehmer bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft; ebenfalls ist die Zurückbehaltung von Zahlungen nicht statthaft..

Wird die Zahlungsfrist überschritten, so stehen dem Auftragnehmer folgende Rechte zu:

  • Berechnung gesetzlicher Zinsen
  • Verweigerung weiterer Lieferungen und Leistungen oder Lieferung nur noch gegen Barzahlung
  • Ausübung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt
  • Sofortige Geltendmachung aller Forderungen.

Bei Teilzahlungen erhält der Auftraggeber eine Rechnung. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers.

Ist Teilzahlung oder Lastschriftverfahren vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit 2 Raten ganz oder teilweise in Verzug ist, oder Lastschriften nicht eingelöst wurden.

Haftung

Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossenen Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung, jedoch nur in Höhe bis zur Hälfte des vereinbarten Honorars.

Beide Parteien sind sich darüber einig, dass es nicht möglich ist, Inkompatibilitäten zwischen Hard- und Software sowie Softwarefehler unter allen Anwendungsgebieten nach dem Stand der Technik, völlig auszuschließen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust der Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Anwendung der Produkte eine Datensicherung durchzuführen, da für Folgeschäden keine Haftung übernommen wird.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienungen, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder anormalen Betriebsbedingungen (z.B. Abweichung von Installationsbedingungen) zurückzuführen sind. Soweit Fehler vom Auftragnehmer nachweislich zu vertreten sind, verpflichtet dieser sich zu einer kostenlosen Nachbesserung in Form eines vom Auftraggeber zu ladenden Updates. Weitere Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche aus Folgeschäden, werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

Deklarierte Fehler, die auf den Anwender zurückzuführen sind, berechtigen den Auftragnehmer zu der Berechnung entstandener Kosten.

Der Auftraggeber stellt seinerseits den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Bearbeitung oder Änderung geltend gemacht werden.

Alle vom Auftragnehmer versandten Daten, E-Mails und CDs werden mit einem aktuellen Virenprogramm geprüft. Für Schäden, die durch Viren/Trojaner oder anderen Schädlingen am Rechner und den Daten des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Der Auftraggeber hat vor der Übermittlung von Daten auf elektronischem Wege dafür Sorge zu tragen, dass diese frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt NetMaster Service Systems eine infizierte Datei, wird diese unverzüglich gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann. Soweit Daten an NetMaster Service Systems -gleich in welcher Form- übermittelt werden, hat der Auftraggeber Sicherheitskopien herzustellen.

Urheberrecht und Copyright

Mit der vollständigen Bezahlung erhält der Auftraggeber, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die Nutzungsrechte für die erstellten Webseiten bzw. Produkte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen gedruckten oder elektronischen Formen, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers bzw. wenn nichts anderes vereinbart wurde, nicht erlaubt.

Dem Auftraggeber ist die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke gestattet, sofern in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und in diesen Kopien sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke unverändert mit übertragen werden.

Der Auftraggeber erwirbt an der für ihn entwickelten Software oder Webseite das ausschließliche, nicht übertragbare, jedoch zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht nur für den eigenen Betrieb, sofern es sich nicht um ein gemietetes Lizenzmodell handelt. Hierbei erhält der Auftraggeber nur solange das Nutzungsrecht, wie der Nutzungsvertrag besteht (z.B. bei unseren Homepage- und Shop-Paketen). Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte, ist ausgeschlossen. Nach Ende des Nutzungsvertrages werden die gestalteten Homepages gelöscht, es sei denn der Kunde erwirbt diese für den marktüblichen Preis (Homepage Basic: 500,00 EUR, Homepage Special: 800,00 EUR, Homepage Professional: 1200 EUR, Homepage Advanced: 1900 EUR EUR. Alle Preise zzgl. USt.). Alle gegenwärtigen und künftigen Urheberrechte an der vom Auftragnehmer vertriebenen Software oder Webseiten und allen daraus abgeleiteten Programmen sowie der erstellten Unterlagen bleiben beim Auftragnehmer.

An geeigneten Stellen auf der Benutzeroberfläche der Software oder Webseite werden Hinweise auf die Urheberschaft des Auftragnehmers aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen. Für den Fall einer schuldhaften Urheberrechts- und Vertragsverletzung, unterwirft sich der Lizenznehmer persönlich und für ein bzw. für von ihm vertretenen Unternehmen, einer Vertragsstrafe von € 30.000,00.

Datenschutz

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Auftraggebers oder inhaltlichen Fehlern, der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Ferner sichert der Auftraggeber zu und haftet gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er die Daten und eventuell benötigte Software zu Recht und mit den dafür geltenden Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist, sowie berechtigt ist, diese Daten im Rahmen des Auftrags dem Auftragnehmer zugänglich zu machen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten von ihm selbst genutzt, übernommen oder an Dritte weitergegeben werden, sofern er hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.

Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass in offenen Netzen wie dem Internet der Datenschutz für Datenübertragungen nicht umfassend gewährleistet werden kann.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmung unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt dann eine rechtlich zulässige Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien ursprünglich wollten bzw. was dem Sinn und Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt. Letzteres gilt entsprechend auch für den Fall einer Vertragslücke.

Soest, 26.10.2012